Niezależny Samorządny Związek Zawodowy Pracowników Orlen Termika SilesiaGewerkschaft
Übersicht
Vertretungsberechtigte Personen
Vertretungsregelung
1. Der Vorsitzende und andere vom Vorstand bevollmächtigte Personen sind zur Abgabe von Willenserklärungen in Vermögensangelegenheiten berechtigt. 2. Zur Abgabe von Willenserklärungen ist das Zusammenwirken von zwei bevollmächtigten Personen erforderlich. 3. In Angelegenheiten, die über den Bereich der gewöhnlichen Geschäftsführung hinausgehen, insbesondere bei der Veräußerung, dem Erwerb, der Übertragung oder der Liquidation von Anlagevermögen, ist ein Beschluss erforderlich.
Aufsichtsrat
Wirtschaftliche Eigentümer
Keine wirtschaftlichen Eigentümer für den Rechtsträger Niezależny Samorządny Związek Zawodowy Pracowników Orlen Termika Silesia erfasst.
Verschuldung
Keine Einträge im Nationalen Schuldenregister (KRZ).
Öffentliche Beihilfe
Keine Fälle öffentlicher Beihilfen in den letzten 10 Jahren erfasst.
FAQ
Zuletzt aktualisiert: 2026-10-07