Stowarzyszenie Pomocy Upośledzonym UmysłowoVerein
Übersicht
Vertretungsberechtigte Personen
Vertretungsregelung
Die öffentliche Abgabe von Erklärungen und die Unterzeichnung von Dokumenten im Namen des Vereins dürfen ausschließlich durch den Vorstand in den Personen des Vorsitzenden, des stellvertretenden Vorsitzenden, des Schriftführers und des Schatzmeisters erfolgen. In allen finanziellen Angelegenheiten ist die Unterschrift von zwei Vorstandsmitgliedern erforderlich, nämlich des Schatzmeisters und einer weiteren Person aus dem Kreis des Vorsitzenden, des stellvertretenden Vorsitzenden und des Schriftführers. Dies gilt auch für sämtliche Angelegenheiten betreffend das Vermögen und die Fonds des Vereins.
Aufsichtsrat
Wirtschaftliche Eigentümer
| Person | Rechte |
|---|---|
Verschuldung
Keine Einträge im Nationalen Schuldenregister (KRZ).
Öffentliche Beihilfe
Keine Fälle öffentlicher Beihilfen in den letzten 10 Jahren erfasst.
FAQ
Zuletzt aktualisiert: 2026-10-07