Komisja Międzyzakładowa Niezależnego Związku Zawodowego Pracowników Podmiotów Leczniczych w TychachGewerkschaft
Übersicht
Vertretungsberechtigte Personen
Vertretungsregelung
1. Willenserklärungen in vermögensrechtlichen Angelegenheiten können vom Vorsitzenden des Vorstands gemeinsam mit einer anderen vom Vorstand des Verbands bevollmächtigten Person abgegeben werden. 2. In Angelegenheiten, die den gewöhnlichen Umfang der Geschäftsführung überschreiten, insbesondere betreffend den Erwerb, die Veräußerung, Übertragung oder Liquidation von Vermögensgegenständen des Anlagevermögens, ist ein Beschluss der Mitgliederversammlung der Mitglieder des Verbands erforderlich.
Aufsichtsrat
Wirtschaftliche Eigentümer
Keine wirtschaftlichen Eigentümer für den Rechtsträger Komisja Międzyzakładowa Niezależnego Związku Zawodowego Pracowników Podmiotów Leczniczych w Tychach erfasst.
Verschuldung
Keine Einträge im Nationalen Schuldenregister (KRZ).
Öffentliche Beihilfe
Keine Fälle öffentlicher Beihilfen in den letzten 10 Jahren erfasst.
FAQ
Zuletzt aktualisiert: 2026-10-07