Automobilklub BieckiVerein
Übersicht
Vertretungsberechtigte Personen
Vertretungsregelung
1. Für die Vertretung des Clubs, die Abgabe von Willenserklärungen im Namen der Organisation und die Eingehung vermögensrechtlicher Verbindlichkeiten ist die Mitwirkung von zwei Vorstandsmitgliedern erforderlich, wobei die Mitwirkung des Vorsitzenden oder eines der stellvertretenden Vorsitzenden erforderlich ist. 2. Entscheidungen über den Erwerb, die Veräußerung und die Belastung des Clubvermögens bedürfen eines Beschlusses des Vorstands. 3. Der Vorstand kann einem Vorstandsmitglied oder einer anderen Person eine Vollmacht zur Vornahme von Rechtsgeschäften im Zusammenhang mit der Leitung einer ausgegliederten Organisationseinheit sowie zur Vornahme von Rechtsgeschäften einer bestimmten Art erteilen.
Aufsichtsrat
Wirtschaftliche Eigentümer
| Person | Rechte |
|---|---|
Bankkonten
Als Umsatzsteuerpflichtiger registriert am 2000-06-26.
Bank spółdzielczy49 8627 0001 2002 3001 8887 0001
Bank spółdzielczy22 8627 0001 2002 3001 8887 0002
Verschuldung
Keine Einträge im Nationalen Schuldenregister (KRZ).
Öffentliche Beihilfe
| Bewilligungsdatum | Zweck | Bruttobetrag | Bewilligungsstelle | |
|---|---|---|---|---|
| 09.07.2018 | De-minimis-Beihilfe (gemäß Verordnung (EU) Nr. 1407/2013 der Kommission oder früher) | 14 €14 € | Fundacja Miejsc i Ludzi Aktywnych |
FAQ
Zuletzt aktualisiert: 2026-10-07