Niezależny Samorządny Związek Zawodowy Pracowników Przedsiębiorstwa Komunalnego KomaxGewerkschaft
Übersicht
Vertretungsberechtigte Personen
Vertretungsregelung
1. Willenserklärungen in Vermögensangelegenheiten können vom Vorsitzenden und von anderen durch den Vorstand des Verbands bevollmächtigten Personen abgegeben werden. 2. Für die Abgabe von Willenserklärungen ist das gemeinsame Handeln von zwei Personen erforderlich. 3. In Angelegenheiten, die den Umfang der gewöhnlichen Verwaltung überschreiten, insbesondere beim Erwerb, bei der Veräußerung, Übertragung oder Liquidation von Anlagevermögen, ist ein Beschluss der Mitgliederversammlung erforderlich.
Aufsichtsrat
Wirtschaftliche Eigentümer
Keine wirtschaftlichen Eigentümer für den Rechtsträger Niezależny Samorządny Związek Zawodowy Pracowników Przedsiębiorstwa Komunalnego Komax erfasst.
Verschuldung
Keine Einträge im Nationalen Schuldenregister (KRZ).
Öffentliche Beihilfe
Keine Fälle öffentlicher Beihilfen in den letzten 10 Jahren erfasst.
FAQ
Zuletzt aktualisiert: 2026-10-07