Związek Zawodowy Pracowników Banku Spółdzielczego w GorlicachGewerkschaft
Übersicht
Vertretungsberechtigte Personen
Vertretungsregelung
1. Zur Abgabe von Willenserklärungen in vermögensrechtlichen Angelegenheiten sind berechtigt: der Vorsitzende und andere vom Vorstand des Verbands bevollmächtigte Personen. 2. Die Abgabe von Willenserklärungen erfordert das gemeinsame Handeln von zwei Personen. 3. In Angelegenheiten, die den gewöhnlichen Umfang der Geschäftsführung überschreiten, insbesondere beim Erwerb, bei der Veräußerung, Übertragung oder Liquidation von Vermögensgegenständen des Anlagevermögens, ist ein Beschluss der Mitgliederversammlung erforderlich.
Aufsichtsrat
Wirtschaftliche Eigentümer
Keine wirtschaftlichen Eigentümer für den Rechtsträger Związek Zawodowy Pracowników Banku Spółdzielczego w Gorlicach erfasst.
Verschuldung
Keine Einträge im Nationalen Schuldenregister (KRZ).
Öffentliche Beihilfe
Keine Fälle öffentlicher Beihilfen in den letzten 10 Jahren erfasst.
Zuletzt aktualisiert: 2026-10-07