Związek Zawodowy Metalowcy w StarachowicachGewerkschaft
Übersicht
Vertretungsberechtigte Personen
Vertretungsregelung
1. Der Vorsitzende, der Sekretär und der Schatzmeister sind zur Abgabe von Willenserklärungen in Vermögensangelegenheiten berechtigt. 2. Für die Abgabe von Willenserklärungen ist das gemeinsame Handeln von zwei Personen erforderlich, es sei denn, aus der Vollmacht ergibt sich etwas anderes. 3. In Angelegenheiten, die den Umfang der gewöhnlichen Tätigkeit des Vorstands überschreiten, insbesondere beim Erwerb, der Veräußerung, der Übertragung oder der Liquidation von Sachanlagen, ist die Zustimmung der Delegiertenkonferenz des Verbands erforderlich.
Aufsichtsrat
Wirtschaftliche Eigentümer
Keine wirtschaftlichen Eigentümer für den Rechtsträger Związek Zawodowy Metalowcy w Starachowicach erfasst.
Verschuldung
Keine Einträge im Nationalen Schuldenregister (KRZ).
Öffentliche Beihilfe
Keine Fälle öffentlicher Beihilfen in den letzten 10 Jahren erfasst.
FAQ
Zuletzt aktualisiert: 2026-04-02