Ogólnokrajowy Związek Zawodowy Forum Pracowników Poczty PolskiejGewerkschaft
Übersicht
Vertretungsberechtigte Personen
Vertretungsregelung
1. Zur Abgabe von Willenserklärungen in vermögensrechtlichen Angelegenheiten sind berechtigt: der Vorsitzende und andere vom Vorstand des Verbands bevollmächtigte Personen im Rahmen der ihnen erteilten Vollmacht. 2. Die Abgabe von Willenserklärungen erfordert das gemeinsame Handeln von zwei Personen, es sei denn, aus der Vollmacht ergibt sich etwas anderes. 3. In Angelegenheiten, die den gewöhnlichen Umfang der Geschäftsführung überschreiten, insbesondere beim Erwerb, bei der Veräußerung, Übertragung oder Liquidation von Vermögensgegenständen des Anlagevermögens, ist die Zustimmung des Vorstands des Verbands erforderlich.
Aufsichtsrat
Wirtschaftliche Eigentümer
Keine wirtschaftlichen Eigentümer für den Rechtsträger Ogólnokrajowy Związek Zawodowy Forum Pracowników Poczty Polskiej erfasst.
Verschuldung
Keine Einträge im Nationalen Schuldenregister (KRZ).
Öffentliche Beihilfe
Keine Fälle öffentlicher Beihilfen in den letzten 10 Jahren erfasst.
FAQ
Zuletzt aktualisiert: 2026-04-02