Niezależny Samorządny Związek Zawodowy Pracowników Zakładu Gospodarki KomunalnejGewerkschaft
Übersicht
Vertretungsberechtigte Personen
Vertretungsregelung
1. Der Vorsitzende und andere vom Vorstand des Verbandes bevollmächtigte Personen sind zur Abgabe von Willenserklärungen in Vermögensangelegenheiten berechtigt. 2. Für die Abgabe von Willenserklärungen ist das gemeinsame Handeln von zwei Personen erforderlich. 3. In Angelegenheiten, die den Umfang der gewöhnlichen Geschäftsführung überschreiten, insbesondere beim Erwerb, der Veräußerung, der Übertragung oder der Liquidation von Vermögensgegenständen des Anlagevermögens, ist ein Beschluss der Mitgliederversammlung erforderlich.
Aufsichtsrat
Wirtschaftliche Eigentümer
Keine wirtschaftlichen Eigentümer für den Rechtsträger Niezależny Samorządny Związek Zawodowy Pracowników Zakładu Gospodarki Komunalnej erfasst.
Verschuldung
Keine Einträge im Nationalen Schuldenregister (KRZ).
Öffentliche Beihilfe
Keine Fälle öffentlicher Beihilfen in den letzten 10 Jahren erfasst.
FAQ
Zuletzt aktualisiert: 2026-10-07