Wielkopolski Klub Taternictwa JaskiniowegoVerein
Übersicht
Vertretungsberechtigte Personen
Vertretungsregelung
Zum Eingehen finanzieller Verpflichtungen, zur Abgabe von Willenserklärungen und zur Unterzeichnung von Dokumenten im Namen des Vereins sind gemeinsam zu zweit der Vorsitzende und der stellvertretende Vorsitzende, oder der Vorsitzende und ein Mitglied des Vorstands, oder der stellvertretende Vorsitzende und ein Mitglied des Vorstands berechtigt. Zur Verfügung über die Mittel auf dem Bankkonto ist ein Mitglied des Vorstands, das über eine schriftliche Ermächtigung des Vorstands verfügt, selbstständig berechtigt.
Aufsichtsrat
Wirtschaftliche Eigentümer
Keine wirtschaftlichen Eigentümer für den Verein Wielkopolski Klub Taternictwa Jaskiniowego erfasst.
Verschuldung
Keine Einträge im Nationalen Schuldenregister (KRZ).
Öffentliche Beihilfe
Keine Fälle öffentlicher Beihilfen in den letzten 10 Jahren erfasst.
FAQ
Zuletzt aktualisiert: 2026-10-07