Krajowa Rzemieślnicza Izba OptycznaHandwerkskammer
Übersicht
Marken
Krajowa Rzemieślnicza Izba Optyczna hält 2 aktive, beim polnischen Patentamt eingetragene Marken. Die erste Marke wurde 2021 angemeldet.
| Marke | Nummer | Klassen | Status | Schutz bis | |
|---|---|---|---|---|---|
| Marke ohne Wortbestandteil(Bildmarke) | Z.532095 | 9, 16, 35, 41, 42, 44 | Geschützt | 28.07.2031 | |
| KRIO | Z.532096 | 9, 16, 35, 41, 42, 44 | Geschützt | 28.07.2031 |
| Marke | Schutz bis | |
|---|---|---|
| Marke ohne Wortbestandteil(Bildmarke) | 28.07.2031 | |
| KRIO | 28.07.2031 |
Vertretungsberechtigte Personen
Vertretungsregelung
§ 30 der Satzung der Nationalen Handwerkskammer für Optik: 1. Der Vorsitzende der Kammer oder von ihm bevollmächtigte Personen sind zur Vertretung der Kammer nach außen berechtigt. Der Vorstand ist in seiner nächsten Sitzung über die getroffenen Entscheidungen zu informieren. 2. Willenserklärungen, einschließlich der Eingehung von Vermögensverbindlichkeiten, im Namen der Kammer werden im durch Beschluss des Vorstands bestimmten Umfang vom Vorsitzenden der Kammer oder einem bevollmächtigten stellvertretenden Vorsitzenden gemeinsam mit dem Direktor oder anderen Vorstandsmitgliedern abgegeben.
Aufsichtsrat
Wirtschaftliche Eigentümer
Keine wirtschaftlichen Eigentümer für den Rechtsträger Krajowa Rzemieślnicza Izba Optyczna erfasst.
Bankkonten
Als Umsatzsteuerpflichtiger registriert am 2011-05-16.
81 1160 2202 0000 0001 1475 0831
53 1950 0001 2006 0066 7001 0003
Verschuldung
Keine Einträge im Nationalen Schuldenregister (KRZ).
Öffentliche Beihilfe
4 Fälle öffentlicher Beihilfen mit einem Gesamtwert von 2.887 € erfasst.
| Bewilligungsdatum | Zweck | Bruttobetrag | Bewilligungsstelle | |
|---|---|---|---|---|
| 07.11.2025 | Beihilfe für Kleinstunternehmen in Form öffentlicher Interventionen bei der Versorgung mit Strom, Gas oder Wärme | 51 €51 € | E.ON Polska S.A. | |
| 20.06.2020 | Beihilfe zum Ausgleich der negativen wirtschaftlichen Folgen von COVID-19, gewährt in begrenzten Beträgen | 522 €522 € | Prezes Zakładu Ubezpieczeń Społecznych | |
| 30.05.2020 | Beihilfe zum Ausgleich der negativen wirtschaftlichen Folgen von COVID-19, gewährt in begrenzten Beträgen | 1.603 €1.603 € | Prezes Zakładu Ubezpieczeń Społecznych |
FAQ
Zuletzt aktualisiert: 2026-10-07