Wolny Pracowniczy Związek Zawodowy RazemGewerkschaft
Übersicht
Vertretungsberechtigte Personen
Vertretungsregelung
Art. 18 Abs. 1. Zur Vertretung des Verbands, zur Abgabe von Willenserklärungen sowie zur Eingehung vermögensrechtlicher und nicht vermögensrechtlicher Verpflichtungen im Namen des Verbands sind berechtigt: – der Vorsitzende des Vorstands des Verbands und ein stellvertretender Vorsitzender des Vorstands des Verbands gemeinsam; – bei Abwesenheit des Vorsitzenden des Vorstands des Verbands zwei stellvertretende Vorsitzende oder ein stellvertretender Vorsitzender und ein bevollmächtigtes Vorstandsmitglied.
Aufsichtsrat
Wirtschaftliche Eigentümer
Keine wirtschaftlichen Eigentümer für den Rechtsträger Wolny Pracowniczy Związek Zawodowy Razem erfasst.
Verschuldung
Keine Einträge im Nationalen Schuldenregister (KRZ).
Öffentliche Beihilfe
Keine Fälle öffentlicher Beihilfen in den letzten 10 Jahren erfasst.
FAQ
Zuletzt aktualisiert: 2026-10-07