Związek Zawodowy Kadra w Inowrocławskich Kopalniach Soli Solino S.A. w InowrocławiuGewerkschaft
Übersicht
Vertretungsberechtigte Personen
Vertretungsregelung
1. Zur Abgabe von Willenserklärungen in Vermögensangelegenheiten sind befugt: der Vorsitzende und andere durch den Vorstand des Verbands ermächtigte Personen. 2. Zur Abgabe von Willenserklärungen ist das Zusammenwirken von zwei Personen erforderlich. 3. In Angelegenheiten, die den Umfang der sich aus den Absätzen 1 und 3 des § 40 ergebenden Befugnisse überschreiten, insbesondere beim Erwerb, der Veräußerung, der Übertragung oder der Liquidation von Anlagevermögen, ist die Zustimmung des Vorstands des Verbands erforderlich.
Aufsichtsrat
Wirtschaftliche Eigentümer
Keine wirtschaftlichen Eigentümer für den Rechtsträger Związek Zawodowy Kadra w Inowrocławskich Kopalniach Soli Solino S.A. w Inowrocławiu erfasst.
Verschuldung
Keine Einträge im Nationalen Schuldenregister (KRZ).
Öffentliche Beihilfe
Keine Fälle öffentlicher Beihilfen in den letzten 10 Jahren erfasst.
Änderungshistorie
| Datum | Ereignis | |
|---|---|---|
| 2026-03-16 | Namensänderung (Związek Zawodowy "kadra" W Inowrocławskich Kopalniach Soli S.a. W Inowrocławiu → Związek Zawodowy "kadra" W Inowrocławskich Kopalniach Soli Solino S.a. W Inowrocławiu) | |
| 2001-11-22 | Eintragung ins Register |
FAQ
Zuletzt aktualisiert: 2026-10-07