Cech Rzemiosła I PrzedsiębiorczościArbeitgeberverband

Interessenvertretungen von Wirtschafts- und Arbeitgeberverbänden

KRS: NIP: REGON:

Übersicht

Status
Aktiv
Registrierungsdatum
2001-12-13
Eingetragene Adresse
Katowicka 55, 45-061 Opole, Polen

Finanzdaten

Umsatzhistorie

Fristgerechte Einreichung

1 von 6 Jahresabschlüssen wurden verspätet eingereicht (für 2020, 194 Tage Verspätung).

  • 202512.05.2026
  • 202418.06.2025
  • 202327.05.2024
  • 202227.06.2023
  • 202123.06.2022
  • 202027.04.2022
Fristgerecht eingereichtVerspätungEinreichungsfrist

Daten und Erkenntnisse werden automatisch aus Jahresabschlüssen erstellt – sie können Fehler enthalten und sind weder eine Bonitätsbewertung noch eine Geschäftsberatung.

Vertretungsberechtigte Personen

Marek Andrzej Malik – Ii Podstarszy
Bernard Antoni Czok – I Podstarszy
Dariusz Bronisław Grzeszczuk – Sekretarz
Jan Dambon – Cechmistrz
Mariusz Mieczysław Dobkowski – Geschäftsführer

Vertretungsregelung

Die Innung wird nach außen durch den Obermeister oder den stellvertretenden Obermeister und den Leiter der Geschäftsstelle vertreten. Willenserklärungen im Bereich der Rechte und Pflichten werden durch den Obermeister oder den stellvertretenden Obermeister gemeinsam mit dem Leiter der Geschäftsstelle oder einem anderen von ihm bevollmächtigten Mitarbeiter abgegeben. Der Vorstand der Innung kann dem Leiter der Geschäftsstelle eine Vollmacht zur Vornahme bestimmter Rechtsgeschäfte erteilen.

Aufsichtsrat

Aleksander Ryszard Paluch – Aufsichtsratsmitglied
Leokadia Świderska Trebel – Aufsichtsratsmitglied
Zygmunt Lipok – Aufsichtsratsmitglied

Wirtschaftliche Eigentümer

Keine wirtschaftlichen Eigentümer für den Rechtsträger Cech Rzemiosła I Przedsiębiorczości erfasst.

Bankkonten

Als Umsatzsteuerpflichtiger registriert am 2001-02-20.

Verschuldung

Keine Einträge im Nationalen Schuldenregister (KRZ).

Öffentliche Beihilfe

ZweckBruttobetrag
Beihilfe zum Ausgleich der negativen wirtschaftlichen Folgen von COVID-19, gewährt in begrenzten Beträgen
1.541 €
Beihilfe zum Ausgleich der negativen wirtschaftlichen Folgen von COVID-19, gewährt in begrenzten Beträgen
1.544 €
De-minimis-Beihilfe (gemäß Verordnung (EU) Nr. 1407/2013 der Kommission oder früher)
804 €

FAQ

Zuletzt aktualisiert: 2026-07-15