Niezależny Samorządny Międzyzakładowy Związek Zawodowy przy 3m Poland ManufacturingGewerkschaft
Übersicht
Vertretungsberechtigte Personen
Vertretungsregelung
1. Zur ordnungsgemäßen Verwaltung und Verfügung in Vermögensangelegenheiten sind der Vorsitzende und andere vom Vorstand des Verbands bevollmächtigte Personen berechtigt. 2. Zur Abgabe von Willenserklärungen ist das gemeinsame Handeln von zwei Personen erforderlich. 3. In Angelegenheiten, die den Umfang der gewöhnlichen Geschäftsführung überschreiten, insbesondere beim Erwerb, der Veräußerung, der Übertragung oder der Liquidation von Vermögensmitteln, ist ein Beschluss der Mitgliederversammlung oder der Delegiertenversammlung erforderlich.
Aufsichtsrat
Wirtschaftliche Eigentümer
Keine wirtschaftlichen Eigentümer für den Rechtsträger Niezależny Samorządny Międzyzakładowy Związek Zawodowy przy 3m Poland Manufacturing erfasst.
Verschuldung
Keine Einträge im Nationalen Schuldenregister (KRZ).
Öffentliche Beihilfe
Keine Fälle öffentlicher Beihilfen in den letzten 10 Jahren erfasst.
FAQ
Zuletzt aktualisiert: 2026-04-03