Związek Zawodowy Drużyn Pociągowych w Zduńskiej Woli KarsznicachGewerkschaft
Übersicht
Vertretungsberechtigte Personen
Vertretungsregelung
Das Präsidium des Vorstands des Verbands vertritt den Verband nach außen. 1. Zur Abgabe von Willenserklärungen in vermögensrechtlichen Angelegenheiten ist das gemeinsame Handeln von mindestens zwei bevollmächtigten Personen erforderlich. 2. Zur Abgabe von Willenserklärungen sind berechtigt: 1. der Vorsitzende des Verbands, 2. die Stellvertreter des Vorsitzenden des Verbands, 3. andere Personen, die eine schriftliche Bevollmächtigung des Vorstands des Verbands besitzen.
Aufsichtsrat
Wirtschaftliche Eigentümer
Keine wirtschaftlichen Eigentümer für den Rechtsträger Związek Zawodowy Drużyn Pociągowych w Zduńskiej Woli Karsznicach erfasst.
Verschuldung
Keine Einträge im Nationalen Schuldenregister (KRZ).
Öffentliche Beihilfe
Keine Fälle öffentlicher Beihilfen in den letzten 10 Jahren erfasst.
FAQ
Zuletzt aktualisiert: 2026-10-07