Stowarzyszenie Producentów BetonówVerein

KRS: NIP:

Übersicht

Status
Aktiv
Registrierungsdatum
2002-01-22
Tätigkeitsbeschreibung

Stowarzyszenie Producentów Betonów organisiert Konferenzen, Schulungen, Seminare, Ausstellungen und Kongresse zu Betonfertigteilen und Porenbeton. Es veröffentlicht Fachunterlagen und Werbematerialien zu diesen Produkten und bietet Projektunterlagen für Betonfertigteile gemäß PN-B-03264:1999 an. Der Verband vertritt die Interessen der Hersteller, wirkt an der Einführung europäischer Normen mit und ist Mitglied internationaler Organisationen.

Eingetragene Adresse
Mączeńskiego 2, 02-829 Warszawa, Polen
Website

Vertretungsberechtigte Personen

Przemysław Adam Borek – Członek Rady Stowarzyszenia
Andrzej Cieśla – Członek Rady Stowarzyszenia
Ireneusz Andrzej Janik – Członek Rady Stowarzyszenia
Krzysztof Kazimierz Bebel – Członek Rady Stowarzyszenia
Konrad Czarnota – Członek Rady Stowarzyszenia

Vertretungsregelung

Die Vertretungsweise und die Eingehung vermögensrechtlicher Verbindlichkeiten sind in § 14 Ziffer 1 und § 17 Ziffer 4 festgelegt. § 14 Ziffer 1: In der Zeit zwischen den nach Bedarf, jedoch mindestens einmal jährlich stattfindenden Generalversammlungen des Vereins handelt im Namen des Vereins der Vereinsrat und vertritt den Verein. § 17 Ziffer 4: Zur Abgabe von Willenserklärungen im Bereich der vermögensrechtlichen und finanziellen Rechte und Pflichten sind zwei gemeinsam handelnde Mitglieder des Rates der SBPB, darunter ein Mitglied des Präsidiums, befugt.

Aufsichtsrat

Katarzyna Aleksandra Łaskawiec – Aufsichtsratsmitglied
Iwona Szczęsna Dymel – Aufsichtsratsmitglied
Izabela Karwacka – Aufsichtsratsmitglied
Jan Makuszewski – Aufsichtsratsmitglied
Sebastian Kempa – Aufsichtsratsmitglied

Wirtschaftliche Eigentümer

Person

Bankkonten

Als Umsatzsteuerpflichtiger registriert am 2002-03-07.

Verschuldung

Keine Einträge im Nationalen Schuldenregister (KRZ).

Öffentliche Beihilfe

ZweckBruttobetrag
Beihilfe zum Ausgleich der negativen wirtschaftlichen Folgen von COVID-19, gewährt in begrenzten Beträgen
1.171 €
Beihilfe zum Ausgleich der negativen wirtschaftlichen Folgen von COVID-19, gewährt in begrenzten Beträgen
640 €

FAQ

Zuletzt aktualisiert: 2026-10-07