Świętokrzyski Okręgowy Związek Łuczniczy w KielcachSportverband
Übersicht
Vertretungsberechtigte Personen
Vertretungsregelung
Zu den Zuständigkeiten des Vorstands des Verbands gehören die Vertretung des Verbands nach außen und das Handeln in seinem Namen. Der Vorsitzende leitet die Arbeit des Vorstands und vertritt den Verband gegenüber anderen Institutionen. Für die Wirksamkeit von Willenserklärungen betreffend die vermögensrechtlichen Rechte und Pflichten des Verbands ist das Zusammenwirken von zwei Personen erforderlich: des Vorsitzenden oder stellvertretenden Vorsitzenden und des Sekretärs oder Hauptbuchhalters beziehungsweise von durch diese aus dem Kreis der Vorstandsmitglieder bevollmächtigten Personen.
Aufsichtsrat
Wirtschaftliche Eigentümer
Keine wirtschaftlichen Eigentümer für den Rechtsträger Świętokrzyski Okręgowy Związek Łuczniczy w Kielcach erfasst.
Verschuldung
Keine Einträge im Nationalen Schuldenregister (KRZ).
Öffentliche Beihilfe
Keine Fälle öffentlicher Beihilfen in den letzten 10 Jahren erfasst.
FAQ
Zuletzt aktualisiert: 2026-04-03