Międzyzakładowy Niezależny Związek Zawodowy DialogGewerkschaft
Übersicht
Vertretungsberechtigte Personen
Vertretungsregelung
Zur Abgabe von Willenserklärungen in Vermögensangelegenheiten des Verbands ist das Zusammenwirken des Vorsitzenden des Verbands gemeinsam mit dem stellvertretenden Vorsitzenden des Verbands, dem Schatzmeister, dem Sekretär oder einem Mitglied des Vorstands des Verbands erforderlich, oder das Zusammenwirken von zwei stellvertretenden Vorsitzenden des Verbands, oder das Zusammenwirken des stellvertretenden Vorsitzenden des Verbands gemeinsam mit dem Schatzmeister, dem Sekretär oder einem Mitglied des Vorstands des Verbands.
Aufsichtsrat
Wirtschaftliche Eigentümer
Keine wirtschaftlichen Eigentümer für den Rechtsträger Międzyzakładowy Niezależny Związek Zawodowy Dialog erfasst.
Verschuldung
Keine Einträge im Nationalen Schuldenregister (KRZ).
Öffentliche Beihilfe
Keine Fälle öffentlicher Beihilfen in den letzten 10 Jahren erfasst.
FAQ
Zuletzt aktualisiert: 2026-10-07