
Towarzystwo Miłośników Języka PolskiegoVerein
Übersicht
Towarzystwo Miłośników Języka Polskiego vereint Menschen, die sich für die polnische Sprache interessieren, und arbeitet über Ortsverbände in zahlreichen polnischen Städten. Der Verein gibt die seit 1913 erscheinende Vierteljahresschrift „Język Polski“ sowie Bücher und Materialien zur polnischen Sprache heraus. Außerdem organisiert er wissenschaftliche Konferenzen, bietet Galerien und Multimedia-Inhalte an und ermöglicht eine Mitgliedschaft sowie finanzielle Unterstützung.
News
Angebot
- Sprachzeitschrift
- Bücher
- Elektronische Veröffentlichungen
- Zeitschriftenexemplare
- Bildungsangebote
Website-Technologie
- Website
- WordPress
Vertretungsberechtigte Personen
Vertretungsregelung
Willenserklärungen in Finanz- und Vermögensangelegenheiten des Vereins werden von zwei Personen aus dem Hauptvorstand abgegeben: vom Vorsitzenden oder dessen Stellvertreter gemeinsam mit dem Schatzmeister oder dessen Stellvertreter. Für die Gültigkeit anderer Schreiben und Dokumente sind zwei Unterschriften von Mitgliedern des Hauptvorstands erforderlich: die des Vorsitzenden oder dessen Stellvertreters sowie die des Sekretärs oder dessen Stellvertreters.
Aufsichtsrat
Wirtschaftliche Eigentümer
Keine wirtschaftlichen Eigentümer für den Verein Towarzystwo Miłośników Języka Polskiego erfasst.
Bankkonten
Als Umsatzsteuerpflichtiger registriert am 2001-01-01.
51 1020 2892 0000 5402 0150 5460
Verschuldung
Keine Einträge im Nationalen Schuldenregister (KRZ).
Öffentliche Beihilfe
5 Fälle öffentlicher Beihilfen mit einem Gesamtwert von 48.698 € erfasst.
| Bewilligungsdatum | Zweck | Bruttobetrag | Bewilligungsstelle | |
|---|---|---|---|---|
| 24.04.2024 | De-minimis-Beihilfe (gemäß Verordnung (EU) Nr. 1407/2013 der Kommission oder früher) | 10.181 €10.181 € | Minister Kultury i Dziedzictwa Narodowego | |
| 09.05.2023 | De-minimis-Beihilfe (gemäß Verordnung (EU) Nr. 1407/2013 der Kommission oder früher) | 7.379 €7.379 € | Minister Kultury i Dziedzictwa Narodowego | |
| 30.09.2022 | De-minimis-Beihilfe (gemäß Verordnung (EU) Nr. 1407/2013 der Kommission oder früher) | 14.107 €14.107 € | Minister Edukacji i Nauki |
FAQ
Zuletzt aktualisiert: 2026-10-07

