Fundacja ArteksStiftung

Sonstige Verlagsaktivitäten

KRS: NIP: REGON:

Übersicht

Status
Aktiv
Registrierungsdatum
2002-02-27
Eingetragene Adresse
Plac Bankowy 1, 00-139 Warszawa, Polen

Finanzdaten

Umsatzhistorie (in Tsd.)

Fristgerechte Einreichung

Kein Jahresabschluss für 2024 – die Einreichungsfrist ist abgelaufen. 2 von 6 Jahresabschlüssen wurden verspätet eingereicht (am längsten 377 Tage für 2022).

  • 2024nicht eingereicht
  • 202326.07.2024
  • 202226.07.2024
  • 202108.07.2022
  • 202003.09.2021
  • 201907.07.2020
Fristgerecht eingereichtVerspätungEinreichungsfrist

Daten und Erkenntnisse werden automatisch aus Jahresabschlüssen erstellt – sie können Fehler enthalten und sind weder eine Bonitätsbewertung noch eine Geschäftsberatung.

Sanktions- und PEP-Listen

PersonListe
Kazimierz NyczOrdynariusz wiernych obrządków wschodnich w Polsce

Branche

Vertretungsberechtigte Personen

Monika Kornacka – Geschäftsführer
Sławomir Nowakowski – Vorsitzender der Geschäftsführung

Vertretungsregelung

Die Stiftung wird vertreten und gibt in ihrem Namen Willenserklärungen ab durch zwei gemeinsam handelnde Mitglieder des Vorstands, mit der Maßgabe, dass in Angelegenheiten im Zusammenhang mit dem Museum der Sammlung Johannes Paul II., die den Rahmen der gewöhnlichen Geschäftsführung nicht überschreiten, jedes Mitglied des Vorstands der Stiftung berechtigt ist, selbstständig zu handeln.

Aufsichtsrat

Marcin Erenc – Aufsichtsratsmitglied
Michał Janocha – Aufsichtsratsmitglied
Marian Raciński – Aufsichtsratsmitglied

Wirtschaftliche Eigentümer

Person

Bankkonten

War als Umsatzsteuerpflichtiger registriert vom 1997-06-01 bis 2023-12-15.

Grund der Streichung: Art. 96 ust. 9a pkt 3 (Null-MwSt.-Erklärungen für 6 aufeinanderfolgende Monate oder 2 Quartale eingereicht)

Verschuldung

Keine Einträge im Nationalen Schuldenregister (KRZ).

Öffentliche Beihilfe

4 Fälle öffentlicher Beihilfen mit einem Gesamtwert von 2.189 € erfasst.

ZweckBruttobetrag
Beihilfe zum Ausgleich der negativen wirtschaftlichen Folgen von COVID-19, gewährt in begrenzten Beträgen
565 €
Beihilfe zum Ausgleich der negativen wirtschaftlichen Folgen von COVID-19, gewährt in begrenzten Beträgen
364 €
De-minimis-Beihilfe (gemäß Verordnung (EU) Nr. 1407/2013 der Kommission oder früher)
1.172 €

Änderungshistorie

DatumEreignis
2016-06-18Eintragung ins Register
2002-02-27Eintragung ins Register

FAQ

Zuletzt aktualisiert: 2026-03-20