Małopolskie Stowarzyszenie Rzeczoznawców MajątkowychVerein

KRS: NIP:

Übersicht

Status
Aktiv
Registrierungsdatum
2002-02-19
Eingetragene Adresse
Królewska 1, 30-045 Kraków, Polen

Öffentliche Aufträge

Małopolskie Stowarzyszenie Rzeczoznawców Majątkowych ist Auftragnehmer in einem Vertrag mit dem öffentlichen Sektor im Wert von 158,96 €.

GegenstandBetrag
Teilnahme von Beschäftigten an einer Schulung
158,96 €

Marken

Małopolskie Stowarzyszenie Rzeczoznawców Majątkowych hält 1 aktive, beim polnischen Patentamt eingetragene Marke. Die erste Marke wurde 2006 angemeldet.

MarkeNummerKlassenStatusSchutz bis
m s rz mZ.31248436, 41, 42Geschützt 28.06.2036
MarkeSchutz bis
m s rz m28.06.2036

Vertretungsberechtigte Personen

Małgorzata Barbara Uhruska – Stellvertretender Geschäftsführer
Nina Małgorzata Florek – Geschäftsführer
Katarzyna Ruppert Grembowska – Vorsitzender der Geschäftsführung
Jacek Ryszard Koźliński – Skarbnik
Zbigniew Jan Kostarczyk – Sekretarz Zarządu

Vertretungsregelung

Zur Vertretung des Vereins, insbesondere zur Eingehung vermögensrechtlicher Verpflichtungen, ist der Vorsitzende des Vorstands, bei dessen Abwesenheit der stellvertretende Vorsitzende des Vorstands, berechtigt. Zur Eingehung vermögensrechtlicher Verpflichtungen von mehr als 20.000,00 PLN (zwanzigtausend Zloty) sind der Vorsitzende des Vorstands gemeinsam mit einem Vorstandsmitglied, bei dessen Abwesenheit der stellvertretende Vorsitzende des Vorstands gemeinsam mit einem Vorstandsmitglied, berechtigt.

Aufsichtsrat

Izabela Agnieszka Pałka – Aufsichtsratsmitglied
Beata Małgorzata Kamińska – Aufsichtsratsmitglied

Wirtschaftliche Eigentümer

Person

Bankkonten

Als Umsatzsteuerpflichtiger registriert am 2009-07-17.

Verschuldung

Keine Einträge im Nationalen Schuldenregister (KRZ).

Öffentliche Beihilfe

4 Fälle öffentlicher Beihilfen mit einem Gesamtwert von 8.865 € erfasst.

ZweckBruttobetrag
Beihilfe zum Ausgleich der negativen wirtschaftlichen Folgen von COVID-19, gewährt in begrenzten Beträgen
329 €
Beihilfe zum Ausgleich der negativen wirtschaftlichen Folgen von COVID-19, gewährt in begrenzten Beträgen
329 €
Beihilfe zum Ausgleich der negativen wirtschaftlichen Folgen von COVID-19, gewährt in begrenzten Beträgen
7.884 €

FAQ

Zuletzt aktualisiert: 2026-10-07