Rudzki Klub SportowyVerein
Übersicht
Vertretungsberechtigte Personen
Vertretungsregelung
Für die Wirksamkeit von Willenserklärungen im Bereich der Rechte, die Übernahme von Vermögensverbindlichkeiten und die Erteilung von Vollmachten ist das Zusammenwirken von zwei Personen erforderlich: des Vorsitzenden, oder des stellvertretenden Vorsitzenden gemeinsam mit dem Direktor des Klubs oder dem Bevollmächtigten des Vorstands. Der Bevollmächtigte des Vorstands handelt auf der Grundlage einer schriftlichen Vollmacht bis zu dem durch Beschluss des Vorstands bestimmten Betrag. Der Direktor des Klubs handelt auf der Grundlage einer vom Vorstand des Klubs erteilten schriftlichen Ermächtigung bis zu dem durch Beschluss des Vorstands bestimmten Betrag.
Aufsichtsrat
Wirtschaftliche Eigentümer
| Person | Rechte |
|---|---|
Bankkonten
Als Umsatzsteuerpflichtiger registriert am 1996-01-01.
02 1240 2539 1111 0010 1288 9290
Verschuldung
Keine Einträge im Nationalen Schuldenregister (KRZ).
Öffentliche Beihilfe
4 Fälle öffentlicher Beihilfen mit einem Gesamtwert von 23.956 € erfasst.
| Bewilligungsdatum | Zweck | Bruttobetrag | Bewilligungsstelle | |
|---|---|---|---|---|
| 20.09.2020 | Beihilfe zum Ausgleich der negativen wirtschaftlichen Folgen von COVID-19, gewährt in begrenzten Beträgen | 1.090 €1.090 € | Prezes Zakładu Ubezpieczeń Społecznych | |
| 20.06.2020 | Beihilfe zum Ausgleich der negativen wirtschaftlichen Folgen von COVID-19, gewährt in begrenzten Beträgen | 1.090 €1.090 € | Prezes Zakładu Ubezpieczeń Społecznych | |
| 28.04.2020 | Beihilfe zum Ausgleich der negativen wirtschaftlichen Folgen von COVID-19, gewährt in begrenzten Beträgen | 1.352 €1.352 € | Prezes Zakładu Ubezpieczeń Społecznych |
FAQ
Zuletzt aktualisiert: 2026-08-11