Białostockie Stowarzyszenie Klub Abstynentów KrokusVerein

KRS: NIP:

Übersicht

Status
Aktiv
Registrierungsdatum
2002-03-11
Tätigkeitsbeschreibung

Białostockie Stowarzyszenie Klub Abstynentów Krokus unterstützt Menschen mit Alkoholabhängigkeit sowie Personen mit schädlichem oder riskantem Alkoholkonsum und deren Angehörige. Es bietet Bildungs- und Motivationsgruppen, Selbsthilfegruppen und Angebote für Angehörige sowie donnerstags Workshops und kulinarische Abende an. Die Angebote werden von zertifizierten Psychologen und Therapeuten am Warschauer Sitz der Warszawskie Stowarzyszenie Abstynenckie Krokus in der Sękocińska 10 geleitet.

Eingetragene Adresse
ul. Jagienki 4, 15-480 Białystok, Polen
Öffnungszeiten
Montag–Freitag
13:00–19:00
Telefon
Social Media

Angebot

  • Unterstützung für Menschen mit Abhängigkeitserkrankungen
  • Unterstützung für Angehörige von Menschen mit Abhängigkeitserkrankungen
  • Selbsthilfegruppen
  • Bildungs- und Motivationsangebote
  • Einzelgespräche
  • Workshops
  • Vorträge
  • Gemeinschaftstreffen

Website-Technologie

Website
  • WordPress
  • Elementor
Analyse und Marketing
  • Google Analytics

Vertretungsberechtigte Personen

Małgorzata Agnieszka Gerc – Skarbnik
Anna Małgorzata Polińska – Sekretarz
Monika Malecka – Geschäftsführer
Małgorzata Ostapkowicz – Zastępca Prezesa
Wiesław Piwowarczyk – Vorsitzender

Vertretungsregelung

Der Vorsitzende oder der stellvertretende Vorsitzende, gemeinsam mit einem anderen Vorstandsmitglied handelnd, ist berechtigt, den Verein zu vertreten und finanzielle Verpflichtungen einzugehen.

Aufsichtsrat

Waldemar Czesław Jakuć – Aufsichtsratsmitglied
Ewa Sokół – Aufsichtsratsmitglied
Grażyna Lange – Aufsichtsratsmitglied

Wirtschaftliche Eigentümer

Person

Verschuldung

Keine Einträge im Nationalen Schuldenregister (KRZ).

Öffentliche Beihilfe

ZweckBruttobetrag
Beihilfe zum Ausgleich der negativen wirtschaftlichen Folgen von COVID-19, gewährt in begrenzten Beträgen
26 €
Beihilfe zum Ausgleich der negativen wirtschaftlichen Folgen von COVID-19, gewährt in begrenzten Beträgen
26 €
Beihilfe zum Ausgleich der negativen wirtschaftlichen Folgen von COVID-19, gewährt in begrenzten Beträgen
120 €

FAQ

Zuletzt aktualisiert: 2026-10-07