Gminna Spółdzielnia Samopomoc Chłopska w AnnopoluGenossenschaft

Einzelhandel in nicht spezialisierten Geschäften mit überwiegendem Angebot an Lebensmitteln, Getränken oder Tabakwaren

KRS: NIP: REGON:

Übersicht

Status
Aktiv
Registrierungsdatum
2002-04-23
Eingetragene Adresse
Radomska 1, 23-235 Annopol, Polen
Adresse für elektronische Zustellung
AE:PL-90106-54057-VUGTE-29

Finanzdaten

Es sind nur Bilanzdaten (Aktiva und Passiva) verfügbar. Die Gewinn- und Verlustrechnung (GuV) ist für diesen Zeitraum in der Quelldatei nicht enthalten.

Umsatzhistorie (in Tsd.)

Fristgerechte Einreichung

Die Jahresabschlüsse wurden fristgerecht eingereicht, im Schnitt 27 Tage früher. 5 von 6 von einem Abschlussprüfer geprüft.

  • 202501.07.2026
  • 202426.06.2025
  • 202304.07.2024
  • 202205.07.2023
  • 202107.07.2022
  • 202009.07.2021
Fristgerecht eingereichtVerspätungEinreichungsfrist

Daten und Erkenntnisse werden automatisch aus Jahresabschlüssen erstellt – sie können Fehler enthalten und sind weder eine Bonitätsbewertung noch eine Geschäftsberatung.

Vertretungsberechtigte Personen

Alicja Młynarczyk – Viceprezes
Jan Kapica – Vorsitzender

Vertretungsregelung

Willenserklärungen für die Genossenschaft werden von zwei Mitgliedern des Vorstands oder von einem Mitglied des Vorstands und einem Bevollmächtigten abgegeben.

Aufsichtsrat

Rafał Drozdowski – Aufsichtsratsmitglied
Grzegorz Kuśmierz – Aufsichtsratsmitglied
Jerzy Grzesik – Aufsichtsratsmitglied
Jarosław Maruszewski – Aufsichtsratsmitglied
Krystyna Kępa – Aufsichtsratsmitglied

Wirtschaftliche Eigentümer

Person

Bankkonten

Als Umsatzsteuerpflichtiger registriert am 1998-12-31.

  • Bank spółdzielczy
    Bank spółdzielczy
    33 8717 1051 2011 1103 8805 0001

Verschuldung

Keine Einträge im Nationalen Schuldenregister (KRZ).

Immobilien

ArtBetrag
Grundstücke (inkl. Erbnießbrauch)
3.228 €
Gebäude und Räumlichkeiten
25.368 €

Öffentliche Beihilfe

9 Fälle öffentlicher Beihilfen mit einem Gesamtwert von 13.173 € erfasst.

ZweckBruttobetrag
Beihilfe für Kleinstunternehmen in Form öffentlicher Interventionen bei der Versorgung mit Strom, Gas oder Wärme
264 €
De-minimis-Beihilfe (gemäß Verordnung (EU) 2023/2831 der Kommission)
2.139 €
Beihilfe zum Ausgleich der negativen wirtschaftlichen Folgen von COVID-19, gewährt in begrenzten Beträgen
870 €

FAQ

Zuletzt aktualisiert: 2026-07-04