Związek Zawodowy Pracowników Służby Zdrowia Samodzielnego Publicznego Zakładu Opieki Zdrowotnej w Bielsku PodlaskimGewerkschaft
Übersicht
Vertretungsberechtigte Personen
Vertretungsregelung
Zur Vertretung des Verbands sind der Vorsitzende des Verbands oder der stellvertretende Vorsitzende des Verbands berechtigt. Zur Abgabe von Willenserklärungen ist das gemeinsame Handeln von zwei Personen erforderlich. In Vermögensangelegenheiten wird der Verband durch den Vorsitzenden des Verbands oder den stellvertretenden Vorsitzenden des Verbands gemeinsam mit einem vom Vorstand des Verbands bevollmächtigten Vorstandsmitglied vertreten; sie nehmen gemeinsam Handlungen der gewöhnlichen Geschäftsführung vor.
Aufsichtsrat
Wirtschaftliche Eigentümer
Keine wirtschaftlichen Eigentümer für den Rechtsträger Związek Zawodowy Pracowników Służby Zdrowia Samodzielnego Publicznego Zakładu Opieki Zdrowotnej w Bielsku Podlaskim erfasst.
Verschuldung
Keine Einträge im Nationalen Schuldenregister (KRZ).
Öffentliche Beihilfe
Keine Fälle öffentlicher Beihilfen in den letzten 10 Jahren erfasst.
FAQ
Zuletzt aktualisiert: 2026-04-04