Związek Zawodowy Nauczycieli Akademickich Akademii Sztuk Pięknych Im. Władysława Strzemińskiego w ŁodziGewerkschaft
Übersicht
Vertretungsberechtigte Personen
Vertretungsregelung
Die Vertretung des Verbands nach außen erfolgt gemeinsam: Der Vorsitzende des Verbands und eine aus den Mitgliedern des Vorstands des Verbands in einer Sitzung des Vorstands des Verbands delegierte Person vertreten die Gewerkschaft nach außen. Zur Abgabe von Willenserklärungen in Vermögensangelegenheiten, die in die Zuständigkeit des Vorstands fallen, sind befugt: der Vorsitzende des Vorstands des Verbands, der Schatzmeister des Vorstands des Verbands oder der stellvertretende Vorsitzende des Vorstands des Verbands. Für die wirksame Abgabe einer Willenserklärung ist das Zusammenwirken von zwei der oben genannten Personen, darunter des Schatzmeisters, erforderlich.
Aufsichtsrat
Wirtschaftliche Eigentümer
Keine wirtschaftlichen Eigentümer für den Rechtsträger Związek Zawodowy Nauczycieli Akademickich Akademii Sztuk Pięknych Im. Władysława Strzemińskiego w Łodzi erfasst.
Verschuldung
Keine Einträge im Nationalen Schuldenregister (KRZ).
Öffentliche Beihilfe
Keine Fälle öffentlicher Beihilfen in den letzten 10 Jahren erfasst.
FAQ
Zuletzt aktualisiert: 2026-10-07