Towarzystwo Upowszechniania Sztuki Baletowej Terpsychora w CzęstochowieVerein

KRS: NIP:

Übersicht

Status
Aktiv
Registrierungsdatum
2002-05-16
Tätigkeitsbeschreibung

Towarzystwo Upowszechniania Sztuki Baletowej TERPSYCHORA betreibt in Częstochowa die Soziale Ballettschule und das Soziale Ballettzentrum. Die Ballettschule wurde 2000 gegründet, das Ballettzentrum besteht seit 1958. Außerdem gibt es Tanzunterricht für Erwachsene.

Eingetragene Adresse
Aleja Wolności 44, 42-200 Częstochowa, Polen
Öffnungszeiten
Montag–Freitag
16:00–20:00
Telefon
Adresse für elektronische Zustellung
AE:PL-84524-55509-CWEET-31

Angebot

  • Ballettunterricht für Kinder
  • Ballettunterricht für Jugendliche
  • Tanzkurse für Erwachsene
  • Ballettausbildung

Vertretungsberechtigte Personen

Agnieszka Sztajner Pikuła – Vorsitzender
Aneta Elżbieta Wojtyra – Stellvertretender Vorsitzender
Renata Banaś Kieca – Geschäftsführer
Kalina Strach – Członek
Katarzyna Kiepura Papisz – Sekretarz Zarządu

Vertretungsregelung

Der Vorstand des Vereins ist berechtigt, Vermögen zu erwerben, zu veräußern und zu belasten sowie im Namen des Vereins Verbindlichkeiten einzugehen. Für die Wirksamkeit der Willenserklärungen im Bereich des vorstehenden Punktes ist das Zusammenwirken von zwei Mitgliedern des Vorstands, darunter des Vorsitzenden oder des stellvertretenden Vorsitzenden, erforderlich. Für die Wirksamkeit von Schreiben und Dokumenten ist die Unterschrift des Vorsitzenden oder des stellvertretenden Vorsitzenden des Vorstands des Vereins erforderlich.

Aufsichtsrat

Anna Błasiak – Aufsichtsratsmitglied
Joanna Skrzeszowska – Aufsichtsratsmitglied
Renata Michalik Patrzykont – Aufsichtsratsmitglied

Wirtschaftliche Eigentümer

Person

Verschuldung

Keine Einträge im Nationalen Schuldenregister (KRZ).

Öffentliche Beihilfe

5 Fälle öffentlicher Beihilfen mit einem Gesamtwert von 26.308 € erfasst.

ZweckBruttobetrag
Beihilfe zum Ausgleich der negativen wirtschaftlichen Folgen von COVID-19, gewährt in begrenzten Beträgen
23.368 €
Beihilfe zum Ausgleich der negativen wirtschaftlichen Folgen von COVID-19, gewährt in begrenzten Beträgen
970 €
Beihilfe zum Ausgleich der negativen wirtschaftlichen Folgen von COVID-19, gewährt in begrenzten Beträgen
972 €

FAQ

Zuletzt aktualisiert: 2026-10-07