Stowarzyszenie Gmin Turystycznych Pojezierza GostynińskiegoVerein

KRS: NIP:

Übersicht

Status
Aktiv
Registrierungsdatum
2002-05-23
Eingetragene Adresse
ul. 3 Maja 43 B/2, 09-500 Gostynin, Polen

Öffentliche Aufträge

2 Ausschreibungen als Auftraggeber erfasst.

Bekanntmachungen (Auftraggeber)

GegenstandBetrag
Infrastruktur der Seenplatte Gostynin – Kauf und Montage von Freizeit- und Touristenunterständen
37.840 €
Infrastruktur der Seenplatte Gostynin – Kauf und Montage von Freizeit- und Touristenunterständen
–

Vertretungsberechtigte Personen

Andrzej Krzysztof Krzewicki – Geschäftsführer
Barbara Stępniak – Geschäftsführer
Zbigniew Białecki – Aufsichtsratsvorsitzender
Jacek Kozłowski – Geschäftsführer
Krzysztof Mieczysław Jadczak – Geschäftsführer

Vertretungsregelung

Die Vereinigung wird durch den Vorsitzenden des Vorstands selbstständig vertreten sowie, im durch einen Beschluss des Vorstands bestimmten Umfang, auch durch die übrigen Vorstandsmitglieder oder eine vom Vorstand ermächtigte Person. Eine Erklärung in vermögensrechtlichen Angelegenheiten der Vereinigung sowie sämtliche Erklärungen, die auf die Eingehung von Verpflichtungen gerichtet sind oder deren Folge die Eingehung einer Verpflichtung sein kann, wird bei Beträgen über PLN 10.000 von zwei Vorstandsmitgliedern oder von einem Vorstandsmitglied und einer vom Vorstand ermächtigten Person abgegeben. Bis zu einem Betrag von PLN 10.000,00 ist der Direktor des Büros zur Abgabe von Erklärungen in vermögensrechtlichen Angelegenheiten der Vereinigung sowie sämtlicher Erklärungen, die auf die Eingehung von Verpflichtungen gerichtet sind oder deren Folge die Eingehung einer Verpflichtung sein kann, berechtigt.

Aufsichtsrat

Dominik Śniecikowski Robacki – Aufsichtsratsmitglied
Jan Paweł Kraśniewski – Aufsichtsratsmitglied

Wirtschaftliche Eigentümer

Person

Verschuldung

Keine Einträge im Nationalen Schuldenregister (KRZ).

Öffentliche Beihilfe

4 Fälle öffentlicher Beihilfen mit einem Gesamtwert von 3.612 € erfasst.

ZweckBruttobetrag
Sonstige Krisenbeihilfe
1.987 €
Beihilfe zum Ausgleich der negativen wirtschaftlichen Folgen von COVID-19, gewährt in begrenzten Beträgen
459 €
Beihilfe zum Ausgleich der negativen wirtschaftlichen Folgen von COVID-19, gewährt in begrenzten Beträgen
463 €

FAQ

Zuletzt aktualisiert: 2026-10-04