Międzyzakładowy Związek Zawodowy Pracowników Przemysłu Drzewnego i MeblowegoGewerkschaft
Übersicht
Vertretungsberechtigte Personen
Vertretungsregelung
Zur Abgabe von Willenserklärungen in Vermögensangelegenheiten sind berechtigt: der Vorsitzende des Vorstands und andere vom Vorstand des Verbands bevollmächtigte Personen. Zur Abgabe von Willenserklärungen ist das Zusammenwirken zweier Personen erforderlich. In Angelegenheiten, die den Tätigkeitsbereich des Vorstands des Verbands überschreiten, insbesondere beim Erwerb, bei der Veräußerung, Übertragung oder Liquidation von Vermögenswerten, ist ein Beschluss der Delegiertenversammlung erforderlich.
Aufsichtsrat
Wirtschaftliche Eigentümer
Keine wirtschaftlichen Eigentümer für den Rechtsträger Międzyzakładowy Związek Zawodowy Pracowników Przemysłu Drzewnego i Meblowego erfasst.
Bankkonten
Als Umsatzsteuerpflichtiger registriert am 2003-12-31.
Bank spółdzielczy05 8071 0006 0000 1993 2000 0010
Verschuldung
Keine Einträge im Nationalen Schuldenregister (KRZ).
Öffentliche Beihilfe
| Bewilligungsdatum | Zweck | Bruttobetrag | Bewilligungsstelle | |
|---|---|---|---|---|
| 20.09.2020 | Beihilfe zum Ausgleich der negativen wirtschaftlichen Folgen von COVID-19, gewährt in begrenzten Beträgen | 1.285 €1.285 € | Prezes Zakładu Ubezpieczeń Społecznych | |
| 20.06.2020 | Beihilfe zum Ausgleich der negativen wirtschaftlichen Folgen von COVID-19, gewährt in begrenzten Beträgen | 1.542 €1.542 € | Prezes Zakładu Ubezpieczeń Społecznych | |
| 28.04.2020 | Beihilfe zum Ausgleich der negativen wirtschaftlichen Folgen von COVID-19, gewährt in begrenzten Beträgen | 1.767 €1.767 € | Prezes Zakładu Ubezpieczeń Społecznych |
FAQ
Zuletzt aktualisiert: 2026-04-09