Polski Związek GolfaPolnischer Sportverband
Übersicht
Marken
Polski Związek Golfa hält derzeit keine aktiven Marken beim polnischen Patentamt. 2 Marken sind erloschen oder wurden nicht eingetragen. Die erste Marke wurde 2012 angemeldet.
| Marke | Nummer | Klassen | Status | Schutz bis | |
|---|---|---|---|---|---|
| Polska na Golfa(Wortmarke) | Z.401249 | 35, 41 | Zurückgewiesen | – | |
| Wszystkie Akademie Golfa w jednym miejscu www.terazgolf.pl(Wortmarke) | Z.400468 | 35, 41 | Nicht eingetragen | – |
| Marke | Schutz bis | |
|---|---|---|
| Polska na Golfa(Wortmarke) | – | |
| Wszystkie Akademie Golfa w jednym miejscu www.terazgolf.pl(Wortmarke) | – |
Vertretungsberechtigte Personen
Vertretungsregelung
1. Für die Gültigkeit von Erklärungen betreffend die Vermögensrechte und -pflichten des Verbands mit einem Wert: a) bis zu 50.000 PLN – ist eine Erklärung des Vorsitzenden der Geschäftsführung oder das Zusammenwirken von zwei Mitgliedern des Vorstands erforderlich; b) über 50.000 PLN – ist das Zusammenwirken des Vorsitzenden der Geschäftsführung oder eines vom Vorsitzenden bevollmächtigten anderen Mitglieds des Vorstands mit einem weiteren Mitglied des Vorstands erforderlich. 2. Als Erklärung betreffend die Vermögensrechte und -pflichten des Verbands mit einem Wert von mehr als 50.000 PLN gilt auch eine weitere Erklärung, die im Geschäftsjahr gegenüber demselben Rechtsträger abgegeben wird, wenn ihr Wert zusammen mit dem Wert der ihm im selben Geschäftsjahr zuvor abgegebenen Erklärungen den Betrag von 50.000 PLN übersteigt.
Aufsichtsrat
Wirtschaftliche Eigentümer
| Person | Rechte |
|---|---|
Bankkonten
Als Umsatzsteuerpflichtiger registriert am 2003-01-01.
31 1240 1066 1111 0010 3000 0684
28 1240 6218 1111 0011 0462 3029
98 1240 1066 1111 0010 2901 6674
Verschuldung
Keine Einträge im Nationalen Schuldenregister (KRZ).
Öffentliche Beihilfe
| Bewilligungsdatum | Zweck | Bruttobetrag | Bewilligungsstelle | |
|---|---|---|---|---|
| 20.09.2020 | Beihilfe zum Ausgleich der negativen wirtschaftlichen Folgen von COVID-19, gewährt in begrenzten Beträgen | 3.369 €3.369 € | Prezes Zakładu Ubezpieczeń Społecznych | |
| 30.05.2020 | Beihilfe zum Ausgleich der negativen wirtschaftlichen Folgen von COVID-19, gewährt in begrenzten Beträgen | 9.915 €9.915 € | Prezes Zakładu Ubezpieczeń Społecznych | |
| 30.05.2020 | Beihilfe zum Ausgleich der negativen wirtschaftlichen Folgen von COVID-19, gewährt in begrenzten Beträgen | 3.495 €3.495 € | Prezes Zakładu Ubezpieczeń Społecznych |
Europäische Fonds
| Start | Projekt | EU-Kofinanzierung | Programm | |
|---|---|---|---|---|
| 2021-01-01 | E+-SPORT-EA-UNTERSTÜTZUNG VON KOOPERATIONSPARTNERSCHAFTEN-A3:Modernisierung von Bildung und Ausbildung zur Deckung des sich wandelnden Kompetenzbedarfs im Golf in Europa | 20.220 €20.220 € | 1.1.5 – Marco Polo | |
| 2017-01-01 | Unterstützung für Kooperationspartnerschaften: NATIONAL SPORTS GOVERNANCE OBSERVER: Vergleich der Sportgovernance über nationale Grenzen hinweg | 0 €0 € | 1.1.5 – Marco Polo |
FAQ
Zuletzt aktualisiert: 2026-10-07