Związek Zawodowy Pracowników Kadrowych EnergetykiGewerkschaft
Übersicht
Vertretungsberechtigte Personen
Vertretungsregelung
1. Zur Abgabe von Willenserklärungen im Namen des Verbands, insbesondere in finanziellen und vermögensrechtlichen Angelegenheiten, sind der Vorsitzende des Verbands, der stellvertretende Vorsitzende des Verbands und andere vom Vorstand des Verbands bevollmächtigte Personen berechtigt. 2. Für die wirksame Abgabe der vorgenannten Willenserklärungen ist das Zusammenwirken des Vorsitzenden des Verbands und mindestens einer weiteren Person aus dem Kreis der vorgenannten Personen erforderlich.
Aufsichtsrat
Wirtschaftliche Eigentümer
Keine wirtschaftlichen Eigentümer für den Rechtsträger Związek Zawodowy Pracowników Kadrowych Energetyki erfasst.
Verschuldung
Keine Einträge im Nationalen Schuldenregister (KRZ).
Öffentliche Beihilfe
Keine Fälle öffentlicher Beihilfen in den letzten 10 Jahren erfasst.
FAQ
Zuletzt aktualisiert: 2026-04-05