Niezależny Samorządny Związek Zawodowy Pracowników Leszczyńskiej Fabryki PompGewerkschaft
Übersicht
Vertretungsberechtigte Personen
Vertretungsregelung
Zur Abgabe von Willenserklärungen in Vermögensangelegenheiten sind berechtigt: der Vorsitzende und andere vom Vorstand des Verbands bevollmächtigte Personen. Zur Abgabe von Willenserklärungen ist das gemeinsame Handeln von zwei Personen erforderlich. In Angelegenheiten, die den gewöhnlichen Umfang der Verwaltung überschreiten, insbesondere beim Erwerb, bei der Veräußerung, Übertragung oder Liquidation eines Anlageguts, ist ein Beschluss der Delegiertenversammlung erforderlich.
Aufsichtsrat
Wirtschaftliche Eigentümer
Keine wirtschaftlichen Eigentümer für den Rechtsträger Niezależny Samorządny Związek Zawodowy Pracowników Leszczyńskiej Fabryki Pomp erfasst.
Verschuldung
Keine Einträge im Nationalen Schuldenregister (KRZ).
Öffentliche Beihilfe
Keine Fälle öffentlicher Beihilfen in den letzten 10 Jahren erfasst.
FAQ
Zuletzt aktualisiert: 2026-10-13