Polskie Towarzystwo MikroskopiiVerein
Übersicht
Vertretungsberechtigte Personen
Vertretungsregelung
1. Für die Abgabe von Willenserklärungen sowie die Unterzeichnung von Schreiben und Dokumenten in nichtvermögensrechtlichen Angelegenheiten sind die Unterschriften von zwei Mitgliedern des Hauptvorstands erforderlich, darunter des Vorsitzenden oder eines der stellvertretenden Vorsitzenden. 2. Für die Abgabe von Erklärungen in Vermögensangelegenheiten des Vereins sind die Unterschriften von zwei Mitgliedern des Hauptvorstands erforderlich, darunter des Vorsitzenden oder eines der stellvertretenden Vorsitzenden sowie des Schatzmeisters, und im Falle dessen Abwesenheit oder Handlungsunfähigkeit – eines anderen Mitglieds des Hauptvorstands.
Aufsichtsrat
Wirtschaftliche Eigentümer
Keine wirtschaftlichen Eigentümer für den Verein Polskie Towarzystwo Mikroskopii erfasst.
Bankkonten
War als Umsatzsteuerpflichtiger registriert vom 2003-10-24 bis 2021-05-06.
Grund der Streichung: Art. 96 ust. 9a pkt 3 (Null-MwSt.-Erklärungen für 6 aufeinanderfolgende Monate oder 2 Quartale eingereicht)
Verschuldung
Keine Einträge im Nationalen Schuldenregister (KRZ).
Öffentliche Beihilfe
Keine Fälle öffentlicher Beihilfen in den letzten 10 Jahren erfasst.
FAQ
Zuletzt aktualisiert: 2026-10-07