Niezależny Samorządny Związek Zawodowy Pracowników Metalzbyt S.A. w GdańskuGewerkschaft
Übersicht
Vertretungsberechtigte Personen
Vertretungsregelung
Der Vorsitzende und jedes Mitglied des Vorstands sind berechtigt, den Verband selbstständig zu vertreten, einschließlich zur Eingehung von Verbindlichkeiten, die den Rahmen der gewöhnlichen Geschäftsführung nicht überschreiten. In Angelegenheiten, die den Rahmen der gewöhnlichen Geschäftsführung überschreiten, insbesondere in Angelegenheiten des Erwerbs, der Veräußerung, der Übertragung oder der Liquidation der Anlagegüter des Verbands, ist das Zusammenwirken aller Mitglieder des Vorstands erforderlich.
Aufsichtsrat
Wirtschaftliche Eigentümer
Keine wirtschaftlichen Eigentümer für den Rechtsträger Niezależny Samorządny Związek Zawodowy Pracowników Metalzbyt S.A. w Gdańsku erfasst.
Verschuldung
Keine Einträge im Nationalen Schuldenregister (KRZ).
Öffentliche Beihilfe
Keine Fälle öffentlicher Beihilfen in den letzten 10 Jahren erfasst.
FAQ
Zuletzt aktualisiert: 2026-10-04