
Związek Zawodowy Dyspozytorów Polskich Kolei PaństwowychGewerkschaft
Übersicht
Vertretungsberechtigte Personen
Vertretungsregelung
Zur Vertretung von ZZD PKP sind berechtigt: der Vorsitzende und der stellvertretende Vorsitzende des Hauptrates sowie in Vermögensangelegenheiten auch der Schatzmeister des Hauptrates. Zur Vertretung von ZZD PKP sind berechtigt: 1. der Vorsitzende und der stellvertretende Vorsitzende des Hauptrates sowie in Vermögensangelegenheiten auch der Schatzmeister des Hauptrates; 2. die Vorsitzenden und stellvertretenden Vorsitzenden der Branchenräte; 3. die Vorsitzenden und stellvertretenden Vorsitzenden der Bezirksräte sowie in Vermögensangelegenheiten auch die Schatzmeister der Bezirksräte; 4. andere namentlich bevollmächtigte Mitglieder von ZZD PKP im Rahmen der in der Vollmacht bestimmten Grenzen.
Aufsichtsrat
Wirtschaftliche Eigentümer
Keine wirtschaftlichen Eigentümer für den Rechtsträger Związek Zawodowy Dyspozytorów Polskich Kolei Państwowych erfasst.
Verschuldung
Keine Einträge im Nationalen Schuldenregister (KRZ).
Öffentliche Beihilfe
Keine Fälle öffentlicher Beihilfen in den letzten 10 Jahren erfasst.
FAQ
Zuletzt aktualisiert: 2026-10-02