Polski Związek Pracodawców Przemysłu Farmaceutycznego - Krajowi Producenci LekówArbeitgeberverband
Übersicht
Vertretungsberechtigte Personen
Vertretungsregelung
Zwei gemeinsam handelnde Mitglieder des Vorstands, darunter stets der Vorsitzende des Vorstands oder der stellvertretende Vorsitzende des Vorstands, sind zur Abgabe von Willenserklärungen im Namen des Verbandes befugt. Im Fall der Nichtbesetzung des Amtes des Vorsitzenden des Vorstands oder des stellvertretenden Vorsitzenden des Vorstands sind zwei gemeinsam handelnde Mitglieder des Vorstands zur Abgabe von Willenserklärungen im Namen des Verbandes befugt. Im Fall einer Ein-Personen-Geschäftsführung ist ein selbstständig handelndes Mitglied der Geschäftsführung zur Abgabe von Willenserklärungen im Namen des Verbandes befugt.
Aufsichtsrat
Wirtschaftliche Eigentümer
Keine wirtschaftlichen Eigentümer für den Rechtsträger Polski Związek Pracodawców Przemysłu Farmaceutycznego - Krajowi Producenci Leków erfasst.
Verschuldung
Keine Einträge im Nationalen Schuldenregister (KRZ).
Öffentliche Beihilfe
| Bewilligungsdatum | Zweck | Bruttobetrag | Bewilligungsstelle | |
|---|---|---|---|---|
| 21.09.2020 | Beihilfe zum Ausgleich der negativen wirtschaftlichen Folgen von COVID-19, gewährt in begrenzten Beträgen | 4.849 €4.849 € | Prezes Zakładu Ubezpieczeń Społecznych | |
| 20.09.2020 | Beihilfe zum Ausgleich der negativen wirtschaftlichen Folgen von COVID-19, gewährt in begrenzten Beträgen | 4.874 €4.874 € | Prezes Zakładu Ubezpieczeń Społecznych | |
| 10.06.2020 | Beihilfe zum Ausgleich der negativen wirtschaftlichen Folgen von COVID-19, gewährt in begrenzten Beträgen | 4.877 €4.877 € | Prezes Zakładu Ubezpieczeń Społecznych |
FAQ
Zuletzt aktualisiert: 2026-10-09