Niezależny Samorządny Związek Zawodowy Pracowników Walcowni Metali DziedziceGewerkschaft
Übersicht
Vertretungsberechtigte Personen
Vertretungsregelung
1. Zur Vertretung des Verbandes sind die Mitglieder des Präsidiums des Vorstandes berechtigt, nämlich der Vorsitzende des Verbandes, der stellvertretende Vorsitzende des Verbandes oder der Sekretär des Verbandes, oder eine Person, die gemeinsam von zwei Mitgliedern des Präsidiums des Vorstandes bevollmächtigt wurde. 2. Zur Abgabe von Willenserklärungen im Namen des Verbandes in Vermögensangelegenheiten ist das Zusammenwirken von zwei Mitgliedern des Präsidiums des Vorstandes erforderlich. 3. In Angelegenheiten, die den Umfang der gewöhnlichen Geschäftsführung überschreiten, insbesondere beim Erwerb, der Veräußerung, der Übertragung oder der Liquidation von Anlagevermögen, ist ein Beschluss der Delegiertenversammlung erforderlich.
Aufsichtsrat
Wirtschaftliche Eigentümer
Keine wirtschaftlichen Eigentümer für den Rechtsträger Niezależny Samorządny Związek Zawodowy Pracowników Walcowni Metali Dziedzice erfasst.
Bankkonten
Als Umsatzsteuerpflichtiger registriert am 1993-07-05.
Keine im USt-Zahlerregister gemeldeten Bankkonten.
Verschuldung
Keine Einträge im Nationalen Schuldenregister (KRZ).
Öffentliche Beihilfe
Keine Fälle öffentlicher Beihilfen in den letzten 10 Jahren erfasst.
FAQ
Zuletzt aktualisiert: 2026-08-21