Suwerenny Zakon Rytu Szkockiego Dawnego Uznanego Wolnych I Przyjętych Mularzy PolskiVerein
Übersicht
Vertretungsberechtigte Personen
Vertretungsregelung
§ 19 Abs. 2 der Satzung: Damit die Vertretung des Hauptvorstands wirksam ist, ist Folgendes erforderlich: a) die Unterschrift des Souveränen Großkomturs (Vorsitzenden des Vorstands) oder seines Stellvertreters in organisatorischen und rituellen Angelegenheiten; b) die Unterschrift des Souveränen Großkomturs (Vorsitzenden des Vorstands) oder seines Stellvertreters und des Schatzmeisters in vermögensrechtlichen Angelegenheiten; c) die Unterschrift des Souveränen Großkomturs (Vorsitzenden des Vorstands) oder seines Stellvertreters und des Sekretärs oder einer von ihm bevollmächtigten Person in Angelegenheiten der internationalen Beziehungen.
Aufsichtsrat
Wirtschaftliche Eigentümer
| Person | Rechte |
|---|---|
Verschuldung
Keine Einträge im Nationalen Schuldenregister (KRZ).
Öffentliche Beihilfe
Keine Fälle öffentlicher Beihilfen in den letzten 10 Jahren erfasst.
FAQ
Zuletzt aktualisiert: 2026-10-07