Międzyzakładowy Związek Zawodowy Pracowników Dozoru Grupy Kapitałowej PGEGewerkschaft
Übersicht
Vertretungsberechtigte Personen
Vertretungsregelung
1. Zur Vertretung des Verbands, mit Ausnahme von Vermögensangelegenheiten, sind der Vorsitzende des Vorstands des Verbands und der stellvertretende Vorsitzende des Vorstands des Verbands selbstständig berechtigt. 2. Zur Vertretung des Verbands in Vermögensangelegenheiten ist das Zusammenwirken von zwei Vorstandsmitgliedern des Verbands erforderlich. 3. Zur Eingehung von Vermögensverbindlichkeiten sind berechtigt: der Vorsitzende, der stellvertretende Vorsitzende und der Schatzmeister.
Aufsichtsrat
Wirtschaftliche Eigentümer
Keine wirtschaftlichen Eigentümer für den Rechtsträger Międzyzakładowy Związek Zawodowy Pracowników Dozoru Grupy Kapitałowej PGE erfasst.
Verschuldung
Keine Einträge im Nationalen Schuldenregister (KRZ).
Öffentliche Beihilfe
Keine Fälle öffentlicher Beihilfen in den letzten 10 Jahren erfasst.
FAQ
Zuletzt aktualisiert: 2026-04-08