
Niezależny Samorządny Związek Zawodowy Pracowników Bulten Polska S.A. w Bielsku-BiałejGewerkschaft
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Vertretungsberechtigte Personen
Vertretungsregelung
Zur Abgabe von Willenserklärungen in Vermögensangelegenheiten sind berechtigt: 1. der Vorsitzende und andere vom Vorstand des Verbands bevollmächtigte Personen. 2. Zur Abgabe von Willenserklärungen ist das Zusammenwirken von zwei Personen erforderlich. 3. In Angelegenheiten, die den Umfang der gewöhnlichen Geschäftsführung überschreiten, insbesondere des Erwerbs, der Veräußerung, der Übertragung oder der Liquidation von Anlagevermögen, ist ein Beschluss der Mitgliederversammlung erforderlich.
Aufsichtsrat
Wirtschaftliche Eigentümer
Keine wirtschaftlichen Eigentümer für den Rechtsträger Niezależny Samorządny Związek Zawodowy Pracowników Bulten Polska S.A. w Bielsku-Białej erfasst.
Verschuldung
Keine Einträge im Nationalen Schuldenregister (KRZ).
Öffentliche Beihilfe
Keine Fälle öffentlicher Beihilfen in den letzten 10 Jahren erfasst.
FAQ
Zuletzt aktualisiert: 2026-04-17