Fundacja Flower of LifeStiftung
Übersicht
Branche
- Bildungstätigkeiten (80)
Vertretungsberechtigte Personen
Vertretungsregelung
1. Willenserklärungen im Namen der Stiftung, einschließlich solcher betreffend die Eingehung finanzieller Verbindlichkeiten, werden abgegeben: durch den Vorsitzenden der Stiftung selbstständig (im Fall eines Einpersonen-Vorstands), oder durch den Vorsitzenden der Stiftung gemeinsam mit dem stellvertretenden Vorsitzenden (im Fall eines aus zwei Personen bestehenden Vorstands), oder durch den Vorsitzenden gemeinsam mit zwei weiteren Vorstandsmitgliedern (im Fall eines aus 3–5 Personen bestehenden Vorstands). 2. Eine Willenserklärung im Namen der Stiftung im Bereich der gewöhnlichen Geschäftsführung kann eine vom Vorstand hierzu bevollmächtigte Person abgeben.
Wirtschaftliche Eigentümer
Keine wirtschaftlichen Eigentümer für die Stiftung Flower of Life erfasst.
Verschuldung
Keine Einträge im Nationalen Schuldenregister (KRZ).
Öffentliche Beihilfe
Keine Fälle öffentlicher Beihilfen in den letzten 10 Jahren erfasst.
Ähnliche Stiftungen
| Name | Umsatz | Website | ||
|---|---|---|---|---|
| Fundacja Kierowca BezpiecznyStiftung | €32.400,67 | kierowcabezpieczny.pl |
Änderungshistorie
| Datum | Ereignis | |
|---|---|---|
| 2012-01-04 | Geschäftstätigkeit wiederaufgenommen | |
| 2010-01-04 | Geschäftstätigkeit ausgesetzt | |
| 2003-06-16 | Eintragung ins Register |
FAQ
Zuletzt aktualisiert: 2026-10-02