
Mazowiecko-Warszawski Związek KolarskiSportverband
Übersicht
Mazowiecko-Warszawski Związek Kolarski organisiert und koordiniert Radsportveranstaltungen in Masowien und Warschau. Der Verband nimmt kostenlose Meldungen für seinen Kalender an, darunter Rennen auf Niveau der Meisterschaften von Masowien oder Warschau sowie Veranstaltungen für Kinder. Außerdem betreibt er das Programm "Rowerowy Start", sucht Trainer und Animatoren und veranstaltet eine Gala zum Saisonrückblick 2025.
Angebot
- Organisation von Radsportveranstaltungen
- Verwaltung eines Radsportveranstaltungskalenders
- Organisation einer Radsportgala
- Radsportprogramme für Kinder
- Radsporttraining
Website-Technologie
- Onlineshop
- WooCommerce
- Website
- WordPress
Vertretungsberechtigte Personen
Vertretungsregelung
1. Für die Wirksamkeit von Willenserklärungen betreffend die vermögensrechtlichen Rechte und Pflichten des Verbandes ist das gemeinsame Zusammenwirken von zwei Mitgliedern des Vorstands erforderlich, darunter der Vorsitzende, der stellvertretende Vorsitzende, der Sekretär, der Schatzmeister oder von ihnen bevollmächtigte Mitglieder des Vorstands. 2. Zur Vertretung des Verbandes in nichtvermögensrechtlichen Angelegenheiten sowie zur Entgegennahme von Willenserklärungen in seinem Namen ist das Handeln des Vorsitzenden oder des stellvertretenden Vorsitzenden erforderlich.
Aufsichtsrat
Wirtschaftliche Eigentümer
Keine wirtschaftlichen Eigentümer für den Rechtsträger Mazowiecko-Warszawski Związek Kolarski erfasst.
Verschuldung
Keine Einträge im Nationalen Schuldenregister (KRZ).
Öffentliche Beihilfe
| Bewilligungsdatum | Zweck | Bruttobetrag | Bewilligungsstelle | |
|---|---|---|---|---|
| 21.09.2020 | Beihilfe zum Ausgleich der negativen wirtschaftlichen Folgen von COVID-19, gewährt in begrenzten Beträgen | 71 €71 € | Prezes Zakładu Ubezpieczeń Społecznych | |
| 20.09.2020 | Beihilfe zum Ausgleich der negativen wirtschaftlichen Folgen von COVID-19, gewährt in begrenzten Beträgen | 71 €71 € | Prezes Zakładu Ubezpieczeń Społecznych | |
| 30.05.2020 | Beihilfe zum Ausgleich der negativen wirtschaftlichen Folgen von COVID-19, gewährt in begrenzten Beträgen | 71 €71 € | Prezes Zakładu Ubezpieczeń Społecznych |
FAQ
Zuletzt aktualisiert: 2026-05-15