Fundacja KrzyśStiftung
Übersicht
Branche
Vertretungsberechtigte Personen
Vertretungsregelung
Der Vorsitzende der Geschäftsführung ist berechtigt, die Stiftung nach außen selbstständig zu vertreten, oder zwei Mitglieder der Geschäftsführung gemeinsam. Jedes Mitglied der Geschäftsführung ist berechtigt, Willenserklärungen im Namen der Stiftung, die eine Verpflichtung von höchstens 20.000 PLN (20.000 PLN) begründen, selbstständig abzugeben. Die Zustimmung aller Mitglieder der Geschäftsführung ist erforderlich, um dem Erwerb, der Veräußerung oder der Belastung von Immobilien zuzustimmen oder um die Eingehung einer die Summe von 20.000 PLN (20.000 PLN) übersteigenden finanziellen Verpflichtung durch die Stiftung zu beschließen.
Aufsichtsrat
Wirtschaftliche Eigentümer
| Person | Rechte |
|---|---|
Verschuldung
Keine Einträge im Nationalen Schuldenregister (KRZ).
Öffentliche Beihilfe
Keine Fälle öffentlicher Beihilfen in den letzten 10 Jahren erfasst.
Europäische Fonds
| Start | Projekt | EU-Kofinanzierung | Programm | |
|---|---|---|---|---|
| 2011-07-22 | Zuschuss für das Vorzeigeprojekt BE-102 im Rahmen des Europäischen Jahres der Freiwilligentätigkeit 2011 | 0 €0 € | OT_16 |
Ähnliche Stiftungen
| Name | Umsatz | Website | ||
|---|---|---|---|---|
| Fundacja Instytut ChoreologiiStiftung | €16.566,26 | instytut.choreologia.org.pl |
Änderungshistorie
| Datum | Ereignis | |
|---|---|---|
| 2007-08-31 | Adressänderung (Paderewskiego 1a, 14-100, Ostróda → Ziębicka 4/16, 01-461, Warszawa) | |
| 2004-05-06 | Eintragung ins Register |
FAQ
Zuletzt aktualisiert: 2026-03-21