Międzyzakładowy Związek Zawodowy Kolejarzy w Zakładzie Linii Kolejowych z Siedzibą w LesznieGewerkschaft
Übersicht
Vertretungsberechtigte Personen
Vertretungsregelung
1. Zur Abgabe von Willenserklärungen in Vermögensangelegenheiten sind ein entsprechender Beschluss des Vorstands des Verbands und das gemeinsame Handeln von mindestens zwei vom Vorstand bevollmächtigten Vorstandsmitgliedern erforderlich. 2. In Angelegenheiten, die den Umfang der gewöhnlichen Geschäftsführung überschreiten, insbesondere beim Erwerb, bei der Veräußerung, Übertragung oder Liquidation von Anlagevermögen, ist ein Beschluss der Verbandsversammlung (Delegiertenversammlung) erforderlich.
Aufsichtsrat
Wirtschaftliche Eigentümer
Keine wirtschaftlichen Eigentümer für den Rechtsträger Międzyzakładowy Związek Zawodowy Kolejarzy w Zakładzie Linii Kolejowych z Siedzibą w Lesznie erfasst.
Verschuldung
Keine Einträge im Nationalen Schuldenregister (KRZ).
Öffentliche Beihilfe
Keine Fälle öffentlicher Beihilfen in den letzten 10 Jahren erfasst.
FAQ
Zuletzt aktualisiert: 2026-10-07