Stowarzyszenie Polskich Chrześcijańskich DemokratówVerein
Übersicht
Vertretungsberechtigte Personen
Vertretungsregelung
Der Hauptvorstand vertritt den Verein nach außen. Für die Gültigkeit einer Willenserklärung betreffend die Vermögensrechte und -pflichten des Vereins sind die Unterschriften von zwei Vorstandsmitgliedern erforderlich: des Schatzmeisters und des Vorsitzenden oder stellvertretenden Vorsitzenden. Für die Gültigkeit anderer Schreiben und Dokumente sind die Unterschriften von zwei Vorstandsmitgliedern, darunter des Vorsitzenden oder stellvertretenden Vorsitzenden, erforderlich. Zur Vertretung des Vereins ist der Vorsitzende oder sind zwei Vorstandsmitglieder, die gemeinsam handeln, berechtigt.
Aufsichtsrat
Wirtschaftliche Eigentümer
Keine wirtschaftlichen Eigentümer für den Verein Polskich Chrześcijańskich Demokratów erfasst.
Verschuldung
Keine Einträge im Nationalen Schuldenregister (KRZ).
Öffentliche Beihilfe
Keine Fälle öffentlicher Beihilfen in den letzten 10 Jahren erfasst.
FAQ
Zuletzt aktualisiert: 2026-10-07