Związek Zawodowy Pracowników Skarbowych przy Drugim Urzędzie Skarbowym w LublinieGewerkschaft
Übersicht
Vertretungsberechtigte Personen
Vertretungsregelung
Zur Abgabe von Willenserklärungen im Namen des Verbands ist der Vorsitzende des Vorstands gemeinsam mit den Mitgliedern des Vorstands des Verbands berechtigt. Der Vorsitzende des Vorstands des Verbands: - leitet die Arbeit des Vorstands des Verbands; - vertritt den Vorstand nach außen oder bestimmt aus dem Kreis der Vorstandsmitglieder Personen zur Vertretung des Vorstands des Verbands; - handelt in anderen Angelegenheiten im Rahmen der vom Vorstand des Verbands erteilten Bevollmächtigung.
Aufsichtsrat
Wirtschaftliche Eigentümer
Keine wirtschaftlichen Eigentümer für den Rechtsträger Związek Zawodowy Pracowników Skarbowych przy Drugim Urzędzie Skarbowym w Lublinie erfasst.
Verschuldung
Keine Einträge im Nationalen Schuldenregister (KRZ).
Öffentliche Beihilfe
Keine Fälle öffentlicher Beihilfen in den letzten 10 Jahren erfasst.
FAQ
Zuletzt aktualisiert: 2026-10-02