Związek Zawodowy Pracowników E.On Polska S.A. i Spółek ZależnychGewerkschaft
Übersicht
Vertretungsberechtigte Personen
Vertretungsregelung
Die Vertretung und die Begründung vermögensrechtlicher Verpflichtungen erfolgen selbstständig durch den Vorsitzenden und den stellvertretenden Vorsitzenden des Verbands; bei Vereinbarungen mit der Geschäftsführung der Innogy Polska S.A., den Geschäftsführungen der Tochtergesellschaften und anderen Gesellschaften, in die die Arbeitnehmer der vorgenannten Gesellschaften im Wege des Art. 23¹ des Arbeitsgesetzbuchs oder auf andere Weise versetzt worden sind, erfolgt die Vertretung jedoch durch zwei Personen, nämlich durch den Vorsitzenden des Verbands und eines der Vorstandsmitglieder des Verbands.
Aufsichtsrat
Wirtschaftliche Eigentümer
Keine wirtschaftlichen Eigentümer für den Rechtsträger Związek Zawodowy Pracowników E.On Polska S.A. i Spółek Zależnych erfasst.
Verschuldung
Keine Einträge im Nationalen Schuldenregister (KRZ).
Öffentliche Beihilfe
Keine Fälle öffentlicher Beihilfen in den letzten 10 Jahren erfasst.
FAQ
Zuletzt aktualisiert: 2026-04-11