Związek Zawodowy Pracowników Górnośląskiego Przedsiębiorstwa Wodociągów S.A. w KatowicachGewerkschaft
Übersicht
Vertretungsberechtigte Personen
Vertretungsregelung
Der Vorstand sowie die im Rahmen ihrer Vertretungsmacht handelnden Bevollmächtigten sind zur Vertretung der Gewerkschaft berechtigt. Die Gewerkschaft kann aus dem Kreis der Mitglieder ihrer Organe Bevollmächtigte zur Abgabe verbindlicher Willenserklärungen in ihrem Namen bestellen. In Angelegenheiten, die den Umfang der Befugnisse des Vorstands überschreiten, insbesondere beim Erwerb, bei der Übertragung oder bei der Liquidation von Vermögensgegenständen, ist ein Beschluss der Delegiertenversammlung der Gewerkschaft mit einfacher Stimmenmehrheit erforderlich.
Aufsichtsrat
Wirtschaftliche Eigentümer
Keine wirtschaftlichen Eigentümer für den Rechtsträger Związek Zawodowy Pracowników Górnośląskiego Przedsiębiorstwa Wodociągów S.A. w Katowicach erfasst.
Verschuldung
Keine Einträge im Nationalen Schuldenregister (KRZ).
Öffentliche Beihilfe
Keine Fälle öffentlicher Beihilfen in den letzten 10 Jahren erfasst.
FAQ
Zuletzt aktualisiert: 2026-04-12