Zakładowy Związek Zawodowy Pracowników Zarządu Transportu Miejskiego AlternatywaGewerkschaft
Übersicht
Vertretungsberechtigte Personen
Vertretungsregelung
Zur Abgabe von Willenserklärungen in Vermögensangelegenheiten sind der Vorsitzende und andere vom Vorstand des Verbands bevollmächtigte Personen berechtigt. Zur Abgabe von Willenserklärungen ist das Zusammenwirken von zwei Personen erforderlich. In Angelegenheiten, die den Umfang der gewöhnlichen Geschäftsführung überschreiten, insbesondere beim Erwerb, bei der Veräußerung, Übertragung oder Liquidation von Vermögensgegenständen, ist ein Beschluss der Mitgliederversammlung (Delegiertenversammlung) erforderlich.
Aufsichtsrat
Wirtschaftliche Eigentümer
Keine wirtschaftlichen Eigentümer für den Rechtsträger Zakładowy Związek Zawodowy Pracowników Zarządu Transportu Miejskiego Alternatywa erfasst.
Verschuldung
Keine Einträge im Nationalen Schuldenregister (KRZ).
Öffentliche Beihilfe
Keine Fälle öffentlicher Beihilfen in den letzten 10 Jahren erfasst.
FAQ
Zuletzt aktualisiert: 2026-10-07